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Vorsorge

Der Generationenvertrag

Der Generationenvertrag, auf dem unsere staatliche Altersversorgung basiert, bröckelt. Begründet wurde er 1957 von Konrad Adenauer in seiner großen Rentenreform.

Drei Arbeitnehmer sollten einen Rentner finanzieren, so die Planung. Die Realität heute, zwei Arbeitnehmer versorgen einen Rentner. Und wie sieht es in 40 Jahren aus…?

Gründe für die Probleme dieses System gibt es viele:

  • Die demografische Entwicklung (sinkende Geburtenrate, Überalterung der Bevölkerung,…)
  • längere Ausbildungszeiten
  • längere Zeiten der Arbeitslosigkeit und unterbrochene Erwerbsbiografien
  • lange Rentenzahlungsdauer wegen gestiegener Lebenserwartung

Das Rentenniveau

Was dem Arbeitnehmer heute immer wieder gezeigt wird, ist dass die gesetzliche Altersrente weiter fallen wird. Dabei wird das Nettoeinkommen eines "Eckrentners" zugrunde gelegt. Der Eckrentner ist eine fiktive Person, die 45 Jahre lang immer den Durchschnittsbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt. Das ist angesichts der aktuellen Erwerbs- und Familienbiografien allerdings nicht sehr wahrscheinlich.

Näherungsweise kann man bereits bei wohlwollender Auslegung von einem Rentenniveau nach Steuern von weniger als 50% des ehemaligen Nettogehalts ausgehen. Diese Entwicklung ist aufgrund der demographischen, sozialpolitischen und ökonomischen Änderungen weder aufzuhalten noch rückgängig zu machen. Um die Rentenlücke zu schließen ist die private Altersversorgung  unumgänglich geworden.  Je früher Sie damit beginnen, desto höher ist die Chance, Ihre bestehende Rentenlücke im Alter zu schließen.  Je früher Sie damit anfangen, umso geringer sind die monatlichen Sparraten.

Formen der privaten und betrieblichen Altersversorgung

Zu der Altersversorgung gehört natürlich auch die Invaliditätsabsicherung